Menü

Widerrufsbelehrung

Anfahrt

Wenn Sie Ihre Route zu uns planen möchten, nutzen Sie bitte den externen Link:

» Google-Maps

Optische Verteilsysteme und digitale TETRA Gleichwelle

Bei großen Gebäuden ist es aus physikalischen Gründen oft nicht möglich, das gesamte Objekt mit nur 1 Watt Sendeleistung zu versorgen. Hier kommen bandselektive fiberoptisch gespeiste Verstärker (optischer Repeater) für TETRA zum Einsatz.

In der Hauptfunkanlage (Master) wird ein kleiner Teil HF-Leistung ausgekoppelt und mit einer optischen Master Unit (OMU) in Licht gewandelt. Über redundant verlegte LWL-Kabel (Lichtwellenleiter) wird an einer anderen Stelle im Gebäude ein optische Repeater (Slave) angeschlossen, welcher das Licht wieder in Hochfrequenz wandelt, zu 1 Watt Sendeleistung verstärkt und in den Antennenring einspeist. Die optischen Repeater sind kaskadierbar.

Eine andere, patentierte Lösung kommt aus dem Hause KaiTec.
TETRA Gleichwelle Range Extender, verfügbar in der Version DMO 1B und TMO-A.
Wie aus der analogen Gleichwelle bekannt, bestehen auch hier die Funkanlagen aus Haupt- und Nebenanlagen oder dezentrale Anlagen (Master/Slave).
Ein großer Vorteil ist, dass keine redundanten Glasfaserleitungen (LWL) benötigt werden.
Die Anlagen werden mit herkömmlichen E90-Vierdrahtleitungen verbunden. Diese Lösung ist ein erheblicher Kostenfaktor, insbesondere bei Umrüstung von analogen Gleichwellensystemen auf digitale BOS-Gebäudefunkanlagen, da alte E90-Verbindungen weiter genutzt werden können.

Grundlegende Anforderungen an Objektfunkanlagen

Sende-Empfangsanlagen
Betriebsart TMO Netzanbindung (Trunked Mode Operation)
Uneingeschränkte Netzversorgung, Führung über Leitstellen, dynamische Gruppenbildung

Betriebsart TMO-A autarke Basisstation
Kommunikation von mehreren Endgeräten untereinander ohne Netzinfrastruktur. Es sind zeitgleich    drei Gespräche mit nur einer Duplexfrequenz im Zeitmultiplex möglich.

Betriebsart DMO1A oder DMO1B (Direct Mode Operation)
Kommunikation von mehreren Endgeräten untereinander ohne Netzinfrastruktur. Es können bis zu drei DMO1A oder zwei DMO1B zum Einsatz kommen, wenn zeitgleich drei oder zwei Gespräche notwendig sind.

Nachteile von mehrkanaligen DMO1A oder DMO1B
keine Frequenzökonomie, es sind mehrere Frequenzen notwendig.
Da mehrere DMO über ein Koppelnetzwerk (zusätzliche Dämpfung in Sende- und Empfangsrichtung) zusammen geschaltet werden müssen, wird Sendeleistung in Wärme umgesetzt und die Empfänger    werden deutlich unempfindlich gemacht.
Bei DMO1A können für große Objekte keine optischen Verteilsysteme angeschlossen werden, was bei TMO, TMO-A und DMO1B möglich ist.

Abnahmen

Vor Inbetriebnahme der Objektfunkanlage wird diese durch die zuständige Feuerwehr, eventuell im Zusammenwirken mit der autorisierten Stelle für Digitalfunk, abgenommen.
Eine Sachverständigenabnahme kann eine zusätzliche Forderung der BOS sein.

Grundsätzlich werden in Deutschland noch analoge Gebäudefunkanlagen errichtet. Auch hier gelten  gleiche Richtlinien und Vorgaben.  Es werden zunehmend analoge Gebäudefunkanlagen auf digitale Anlagen umgerüstet.

Kostenregelung

Die Gebäudefunkanlage ist vom Betreiber des Objektes zu beschaffen und den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Genehmigungsverfahren

Im folgenden Dokument sind die Anforderungen und Vorlagen zur Errichtung einer OVA in der jeweils  gültigen Fassung grundsätzlich beschrieben:

  • Leitfaden zur Planung und Realisierung von Objektversorgungen (L-OV) der BDBOS) im Netz

Das Genehmigungsverfahren wird durch den Errichter oder Planer mit dem Anzeigenblatt eingeleitet und gemäß Baufortschritt Punkt für Punkt, bis zur Inbetriebnahme, durch alle beteiligten Firmen und Dienststellen elektronisch bearbeitet. Dieser Vorgang kann durchaus einige Monate in Anspruch nehmen, da es bestimmte Bearbeitungszyklen gibt.

Mit dem Anzeigenblatt werden vom Errichter folgende Unterlagen eingereicht:

  • Erforderlichkeit der Anlage (Funkfeldmessung TMO/DMO) im Vorfeld)
  • Panoramamessung nur bei TMO
  • Linkbilanz, Hochfrequenzbetrachtung
  • Planung aller Kabelwege
  • Datenblätter aller eingesetzten Materialien und Funkanlagen.

In der Regel prüft die Feuerwehr vom vorbeugenden Brandschutz diese Unterlagen und erteilt eine Genehmigung zur Installation.

Anforderungen der Funkversorgung

Die Funkversorgung darf lückenlos im gesamten Gebäude einen HF-Pegel von -88dBm nicht unterschreiten. Mit diesem festgelegten Pegel ist die Trageweise der Handfunkgeräte berücksichtigt. Im Anfahrtsbereich der FW ist eine gute Funkversorgung zwingend erforderlich. In einer Entfernung von ca.100 m vom Gebäude, sollte die Funkverbindung abbrechen, um benachbarte Bauten, welche ebenfalls eine Gebäudefunkanlage betreiben könnten, nicht zu stören.

Antenneneinrichtung außerhalb vom Gebäude

Für die Funkversorgung im Anfahrtsbereich der Einsatzkräfte, wird in der Regel eine aus dem Antennenring ausgekoppelte Außenantenne montiert. Bei intelligenter Kabelführung (Planung) innerhalb des Gebäudes kann der Anfahrtsbereich unter Umständen mit abgedeckt werden.
In der Betriebsart TMO ist eine Richtantenne auf dem Gebäudedach zwingend erforderlich, da das empfangene HF-Signal von einer entfernten Basisstation mit einen Verstärker (TMO) eins zu eins über den Antennenring in das Gebäude übertragen wird. Vom Handfunkgerät im Gebäude wird das HF-Signal vom Antennenring über den gleichen Verstärker (TMO) über die Richtantenne auf dem Dach zur gleichen entfernten Basisstation übertragen.

Antenneneinrichtung im Gebäude

Aus Redundanzgründen ist das Strahlerkabel, auch Leckkabel oder Schlitzbandkabel genannt, grundsätzlich in Form einer oder mehrerer Schleifen, wenn notwendig in jeder Etage, auf Abstandhalter zu verlegen. Die Einspeisungen dürfen außerhalb vom Funkraum nicht in gleichen Räumen verlaufen. Sollten alternativ zum Strahlerkabel Antennen zum Einsatz kommen, so sind diese ebenfalls durch eine Schleife anzubinden. Redundanz ist dann erreicht, wenn eine benachbarte Antenne den Funkbereich einer unterbrochenen oder zerstörten Antenne abdeckt. Einzelne Stiche, max. 20 m Länge und in gesicherter Kabelführung, sind nur mit Zustimmung der zuständigen Feuerwehr statthaft.

Da in Deutschland immer noch analoge oder gemischte BOS Gebäudefunkanlagen errichtet werden, muss die gesamte Antennenanlage, einschließlich des Antennenkoppelnetzwerks, beide Frequenzbereiche (2m-Band BOS und 70cm-Band BOS) abdecken.
Es ist möglich, die komplette Antennenanlage anderen zivilen Funkanwendern mit zur Verfügung zu stellen. Es dürfen Betriebsfunk-Repeater eingekoppelt werden, sofern diese den BOS-Funk nicht beeinflussen.