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Vor Inbetriebnahme der Objektfunkanlage wird diese durch die zuständige Feuerwehr, eventuell im Zusammenwirken mit der autorisierten Stelle für Digitalfunk, abgenommen.
Eine Sachverständigenabnahme kann eine zusätzliche Forderung der BOS sein.

Grundsätzlich werden in Deutschland noch analoge Gebäudefunkanlagen errichtet. Auch hier gelten  gleiche Richtlinien und Vorgaben.  Es werden zunehmend analoge Gebäudefunkanlagen auf digitale Anlagen umgerüstet.